BAFA Förderung 2023 – Energetische Sanierung Förderung Überblick

BAFA Förderung 2023 – Energetische Sanierung Förderung

Staatliche Förderung für energetische Sanierungen im Überblick

BAFA Förderung 2023 – Energetische Sanierung Förderung – Jetzt einfach anrufen und unverbindlich informieren lassen unter

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Wir beraten Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse optimal.

Gewinnen Sie an Sicherheit, Bau Qualität und sparen Sie viel Geld und Kummer durch unsere unabhängige Beratung bei Ihrem Bauvorhaben.

Die Bundesregierung hat sich den Ausbau erneuerbarer Energien und die energetische Sanierung für Bestandsimmobilien auf die Fahnen geschrieben.

Das Ziel dabei ist, die Einsparpotentiale von Energie bestmöglich auszunutzen und unnötigen Energieverbrauch zu stoppen.

Um die Maßnahmen zur energetischen Sanierung für die Verbraucher erschwinglich zu machen, wurden unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Förderung aufgelegt.

Auf diese Möglichkeiten möchten wir in diesem Artikel detailliert eingehen.

BAFA Förderung 2023 - Energetische Sanierung Förderung Überblick

BAFA Förderung 2023 – Energetische Sanierung Förderung Überblick

Das gesamte Vorhaben einer energetischen Sanierung ist ein sehr komplexes Thema.

Das macht man nicht einfach mal so zwischendurch, zumal der Dschungel der Fördermaßnahmen anfangs nahezu undurchdringlich erscheint und die einzelnen Arbeiten koordiniert sein sollten.

Und hier beginnt der Beratungsbedarf für unsere Kunden.

Wir nehmen das Thema ernst, haben unser Team aufgestockt und für die Thematik sensibilisiert.

Bei uns bekommen Sie den Fullservice, der Sie von Beginn an bis zum erfolgreichen Abschluss aller Maßnahmen durch die energetische Sanierung Ihrer Immobilie leitet.

Unser Service reicht von der Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten über eventuelle Architektenarbeiten bis hin zur Ausführung sämtlicher Tätigkeiten unserer Handwerkspartner.

Diese Themen finden Sie in diesem Artikel:

1. Die Bausteine der Gesamtfinanzierung zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie
2. Die Grundzüge der Förderung durch die KfW und die BAFA
3. Die Bausteine der energetischen Sanierung
3.1 Gebäudedämmung
3.2 Heizanlagen
4. Die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
5. Die Förderung durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
6. Wir führen Sie durch den Förderdschungel
7. Die fünf Schritte zur erfolgreichen energetischen Sanierung Ihrer Immobilie mit uns
7.1 Der erste Schritt – Das Beratungsgespräch
7.2 Der zweite Schritt – Der Termin vor Ort und Ihr individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
7.3 Der dritte Schritt – Die Finanzierungsberatung
7.4 Vierter Schritt – Die Sanierungsarbeiten (Eigenleistungen, Unsere Handwerkspartner)
7.5 Schritt – Die Abnahme durch unseren Energieberater
8. Ihre Vorteile der energetischen Sanierung
9. Ihre Zufriedenheit ist Anerkennung und Bestätigung für uns

1. Die Bausteine der Gesamtfinanzierung zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie

Bevor es überhaupt dazu kommt, dass Sie Ihr Gebäude sanieren lassen können, muss die Finanzierung dieser Maßnahmen geregelt sein. Unser Finanzierungsberater ist Fachmann auf diesem Gebiet. Er arbeitet unabhängig und kennt sich bestens aus bei allen Feinheiten der Eigenfinanzierung sowie der Förderung durch die öffentliche Hand.

Die zwei Pfeiler einer gesunden Finanzierung werden durch den Eigenanteil und die Zuschüsse beziehungsweise Kredite der Förderanstalten gebildet. Um hier das günstigste und passende Angebot zu bekommen, ist es wichtig, die Fallstricke der Materie zu kennen. So dürfen beispielweise die Sanierungsmaßnahmen erst beginnen, wenn die Förderung eingereicht wurde.

Dabei muss der Bauherr beachten, dass schon die Annahme des Sanierungsangebots eines Handwerksunternehmens als Start der Arbeiten gewertet werden kann. Mit dieser kleinen Unachtsamkeit wäre die Förderung durch staatliche Fördermaßnahmen vom Tisch. Aber auch darüber informiert Sie unser Finanzierungsexperte.

Zum Gesamtpaket einer kompetenten Finanzberatung gehört im nächsten Schritt, dass die Optionen der Finanzierung geprüft werden. Ohne Eigenanteil wird es nicht gehen. Jetzt geht es darum, Ihre Eigenmittel analysieren. Gemeinsam mit dem Finanzierungsexperten können Sie so herausfinden, wie viel sie eventuell über eine Bank finanzieren müssen.

Und zwar unabhängig von den staatlichen Fördermitteln, die Sie über das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) sowie die „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) bekommen. Diese beiden Institute haben unterschiedliche Ansätze für die Förderung, doch dazu später mehr.

Unser Finanzierungsexperte hilft Ihnen dabei, die passende Bank für Ihre Finanzierungslücke zu finden. Denn nicht immer ist die beste Lösung Ihre Hausbank, von der Sie sicherlich auch ein gutes Angebot bekommen.

Aber ist das auch das beste Angebot? Und warum sollte man auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten für Zins und Tilgung verzichten? Wenn Sie wissen, wo Sie ein besseres Angebot bekommen können, ist das in vielen Fällen auch eine Verhandlungsbasis mit der Hausbank. Unser Finanzierungsberater hat einen Überblick über den Finanzierungsmarkt und verschafft Ihnen den Vorteil, der letztendlich pures Geld wert ist.

Wenn die Höhe des Eigenanteils geklärt ist, kommen jetzt die Zuschüsse oder Kredite oder öffentlichen Hand zum Zug.

2. Die Grundzüge der Förderung durch die KfW und die BAFA

Der rechtliche Rahmen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde für die Verpflichtungen zur energetischen Sanierung von Immobilien im Frühjahr 2023 angepasst. Die Förderung durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau bezieht sich auf die Sanierung des kompletten Gebäudes, während sich die BAFA um die Förderung bei Teilsanierungen von Immobilien kümmert.

Welchen Umfang der Sanierung Sie für Ihr Eigentum anstreben, ist letztendlich eine Frage Ihrer finanziellen Möglichkeiten. Für die Einschätzung hilft Ihnen unser Finanzierungsberater.

Die KfW gewährt einen Kredit, dessen Zinsen erheblich unter den üblichen Marktzinsen liegt. Dieser Kredit muss zurückgezahlt werden. Dagegen vergibt die BAFA Zuschüsse zu den Teilsanierungen, die nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Für die Förderung durch beide Institute gilt: Je effizienter die Sanierung für die Energieeinsparung ist, umso mehr Geld bekommt der Bauherr oder Eigentümer. Als Grundvorgabe gilt, dass durch die Sanierung tatsächlich Energieeffizienz-Klassifizierungen erreicht werden müssen.

3. Die Bausteine der energetischen Sanierung – BAFA Förderung 2023

Die energetische Sanierung beinhaltet mehrere Einzelmaßnahmen. Wird das Gebäude in der Gesamtheit modernisiert, ist die KfW für die Förderung zuständig. Werden nur einzelne Bestandteile saniert, fällt das in den Förderbereich der BAFA.

3.1 Gebäudedämmung

Zu diesen einzelnen Bestandteilen gehören zum Beispiel die Dämmung der Fassade, des Kellers, des Dachbodens oder der obersten Etage. Das Ziel einer effektiven Dämmung ist es, die Kälte und die Wärme dort zu halten, wo sie gewünscht ist. Im Hochsommer soll die Wärme außerhalb des Hauses bleiben, im Winter drinnen. Das wird erreicht durch eine Dämmung der Fassade, eine Erneuerung der Fenster und Türen und durch eine Installation von Rollläden oder sonstigen Sonnenschutzmaßnahmen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Dämmung der Außenwände. Diese lässt die Sonnenwärme erst gar nicht in das Mauerwerk eindringen, von wo sie in die Räume abgegeben werden würde. Und die Innenwärme des Hauses gelangt nicht nach außen.
Ein erstaunlich großer Teil der Wärme im Haus versickert durch nicht gedämmte Dachgeschosse.

Ein sichtbares Zeichen dafür kann zum Beispiel das schneefreie Dach eines Hauses nach einem heftigen Schneefall sein. Das zeugt von Handlungsbedarf. Wird die oberste Etage oder das Dachgeschoss ausgebaut und für neuen Wohnraum genutzt, ist in jedem Fall eine entsprechende Dämmung vorgeschrieben. Das gilt natürlich auch für den Keller. Dieser muss aber in jedem Fall gut gedämmt sein, da durch ihn in den Wintermonaten die Kälte in das Haus eindringen kann.

3.2 Heizanlagen

Zur energetischen Sanierung gehören auch die Heizanlagen. Nachdem die aktuelle Energiekrise eine fatale Abhängigkeit von Gasimporten sichtbar gemacht hat, wurde im Schnellgang eine schon seit Jahren fällige Änderung geschaffen. Heizanlagen, die mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Kohle und Öl betrieben werden, werden nicht mehr gefördert beziehungsweise sogar verboten.

Ab 2026 müssen Ölheizungen komplett ersetzt und stattdessen müssen alternative Heizanlagen installiert werden. Der effektive Primus dieser neuen Heizanlagen ist unzweifelhaft die Wärmepumpe, die deshalb mit dem höchsten Anteil gefördert wird. Weitere Möglichkeiten sind Biomasseheizungen, zu denen Pellet-Öfen und Holzvergaser-Heizanlagen gehören.

Dann gibt es Solarthermie-Heizungen, also Solaranlagen, die Warmwasser erzeugen, das zum Heizen verwendet werden kann. Beim Heizen mit Holz sollte man im Auge behalten, dass dem Holz als nachwachsender Rohstoff zum Verheizen nicht unbedingt eine positive Zukunft prognostiziert wird. In unseren Beratungsgesprächen mit Ihnen werden wir auch darauf eingehen.

Eine förderungsfähige Alternative sind außerdem Hybrid-Heizungen, die mit unterschiedlichen Heizstoffen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien betrieben werden.

4. Die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Für die Förderung durch die KfW gelten folgende Regelungen:

  • Gefördert wird durch ein zinsvergünstigtes Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren sowie durch Tilgungszuschüsse
  • Der Höchstbetrag des gewährten Kredits liegt bei 150.000 Euro je geförderter Wohneinheit
  • Für das Erreichen bestimmter Vorgaben gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von insgesamt bis zu 35 Prozent, um den sich die Kreditsumme verringert. Der Tilgungszuschuss sieht so aus:
    – 10 % bei Erreichen der Energieeffizienzklasse 70
    – 20 % Bei Erreichen der Energieeffizienzklasse 40
    – 5 % wenn nach Sanierung mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien genutzt werden
    – 50 % wenn Fachplanung und Baubegleitung in Anspruch genommen werden
  • Damit die Tilgungszuschüsse gewährt werden, müssen sie von einem zertifizierten Energieberater beantragt, geprüft und bestätigt werden
  • Zinsvergünstigte Kredite gibt es auch für Solaranlagen zur Stromerzeugung und bei altersgerechter Sanierung
  • In bestimmten Fällen gibt es noch einen Steuerbonus in Höhe von 20 %

5. Die Förderung durch die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Für die Förderung durch die BAFA gelten folgende Regelungen:

  • Gefördert wird durch einen prozentualen Zuschuss an den jeweiligen Sanierungskosten, der nicht zurückbezahlt werden muss
  • Der Schwerpunkt der Förderung liegt beim Austausch der alten Heizanlagen, bei den Außenwänden und der Installation von Solaranlagen zur Warmwasser-Erzeugung
  • Die Summe der Förderung beträgt höchstens 60.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie die einzelnen Sanierungsmaßnahmen entsprechend auf mehrere Jahre verteilen können
  • Der prozentuale Anteil des Zuschusses liegt zwischen 10 und 30 Prozent und richtet sich nach der jeweiligen Sanierungsmaßnahme. Folgende Zuschüsse werden gewährt:
    – 10 Prozent für eine Biomasseheizung
    – 25 Prozent jeweils für Brennstoffzellenheizung, Solarthermie und Heiztechnik auf der Basis von Erneuerbaren Energien
    – 15 Prozent für Arbeiten zur Gebäudedämmung an der Fassade, am Dach und am Keller
    – 15 Prozent für Heizungsoptimierung und der innovativen Anlagetechnik, zu der beispielsweise das sogenannte Smart Home zählt
    – bis zu 30 Prozent für eine Wärmepumpe, sowie für die Einrichtung oder Erweiterung des Gebäudenetzes und für den Anschluss an das Wärmenetz
  • Zusätzlich werden noch weitere 10 Prozent für den Austausch der alten Heizanlage gewährt
  • Mit 50 Prozent wird die Baubegleitung und die Fachplanung unterstützt und mit 80 Prozent die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSGP) sowie die Fachberatung
  • Auch bei den BAFA-Förderungen werden die meisten Positionen zusätzlich durch einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent gefördert.

6. Wir führen Sie durch den Förderdschungel – BAFA Förderung 2023

Die unterschiedlichen Fördersätze haben es in sich. Deshalb ist es sinnvoll, die energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht in Eigenregie durchführen zu wollen. Insbesondere auch deshalb, weil die Kosten für Baubegleitung und die Fachplanung ebenfalls gefördert werden.

Zudem benötigen Sie beispielsweise auch die Bestätigung eines zertifizierten Energieberaters über die Energieeffizienz Ihrer Sanierungsarbeiten. Unsere Energieberatung sorgt dafür, nichts unter den Tisch fällt und Sie die erforderlichen Voraussetzungen für die Förderungen erfüllen.

Wir beraten Sie bei allen Vorhaben, die mit der Sanierung und Modernisierung Ihres Gebäudes zusammenhängen.

7. Die fünf Schritte zur erfolgreichen energetischen Sanierung Ihrer Immobilie mit uns

Wir haben weiter oben schon darauf hingewiesen, dass der Förderdschungel undurchdringlich erscheint. Mit den richtigen Fachleuten an der Hand wird diese Herausforderung zum machbaren Vorhaben. Unsere Unterstützung für Sie ist ganzheitlich. Wir begleiten Sie von ersten Beratungsgespräch und lassen Sie in keiner Phase der Sanierungsmaßnahmen im Regen stehen. Jeden einzelnen Schritt gehen wir mit Ihnen gemeinsam.

7.1 Der erste Schritt – Das Beratungsgespräch

Wir sind am Start, Danke für Ihre Kontaktaufnahme. Telefonisch oder gerne auch persönlich besprechen wir Ihr Vorhaben. Sie teilen uns mit, ob Sie eine Gesamtsanierung planen oder aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen.

Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen auf, was Sie von uns erwarten können. Denn das ist ganz schön viel und geht von der durchdachten Finanzierungsplanung mit den jeweiligen Fördermöglichkeiten der BAFA Förderung 2023, über die einzelnen Sanierungsmaßnahmen bis bin zum erfolgreichen Abschluss. Je nach Vorgaben kann sich das über ein paar Jahre hinziehen.

Dieses Gespräch ist die Grundlage für die nächsten Schritte.

7.2 Der zweite Schritt – Der Termin vor Ort und Ihr individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Jetzt geht es darum, dass sich unser Energieberater einen Überblick bei Ihnen im Gebäude verschafft. Vom ersten Gespräch weiß er bereits, was sie planen, und ordnet das ein in die Gesamtsanierung oder in die Einzelmaßnahmen. Dies ist ausschlaggebend für die Einstufung der Förderungsmaßnahmen. Wenn die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geht, steht jetzt der Sanierungsfahrplan auf der To-Do-Liste.

Mit Ihnen gemeinsam erstellen einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Im iSFP wird der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie analysiert und anhand einer zielorientierten Strategie werden die einzelnen Maßnahmen der Sanierung Schritt für Schritt festgelegt. So haben Sie eine ständige Kontrolle und Übersicht über den Stand der erreichten Arbeiten.

Individuell bedeutet aber auch, dass alle Maßnahmen an Ihren finanziellen Möglichkeiten ausgerichtet sind. Der Sanierungsfahrplan wird mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent vom BAFA bezuschusst. Die Gesamtkosten für die Erstellung des iSFP müssten Sie aber nicht vorschießen, denn den geförderten Anteil holten wir uns direkt beim BAFA. Außerdem bekommen Sie für die geförderten Maßnahmen zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent, wenn Sie diesen individuellen Sanierungsfahrplan aufweisen können.

Der iSFP wird aber nur für die Sanierungsmaßnahmen ausgearbeitet, die sich auf die Dämmarbeiten der Gebäudehülle und die Sanierung der Anlagentechnik beziehen. Wenn der Plan erstellt wurde, haben Sie 15 Jahre Zeit, diese Maßnahmen umzusetzen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Denn gerade bei der Anlagentechnik kann der technische Fortschritt so schnell voranschreiten, dass die Arbeiten, die im iSFP vorgesehen wurden, überholt sind. Diese müssen in diesem Fall also eventuell noch einmal überprüft werden.

Ansonsten bleibt es dabei: Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein schönes Zubrot zu den Sanierungskosten und kann Ihnen jährlich bis zu 12.000 Euro Zuschuss bringen (5 Prozent von 60.000 Euro Höchstzuschuss pro Jahr).

Wenn der Energieberater den Ist-Zustand des Gebäudes analysiert und mit Ihnen alle Sanierungswünsche besprochen hat erstellt er Ihren individuellen Sanierungsfahrplan. Nach dessen Ausarbeitung unterzeichnen Sie ihn und der Energieberater schickt in direkt an das BAFA. Nachdem der Antrag dort geprüft bestätigt wurde, werden die Fördergelder, die für die Erstellung der individuellen Sanierungsfahrplans gewährt werden, genehmigt.
Gratulation! Ihr erster Förderantrag ist durch!

7.3 Der dritte Schritt – Die Finanzierungsberatung mit BAFA Förderung 2023

Teilweise überschneidend mit dem zweiten Schritt macht sich der Finanzierungsexperte ans Werk. Er hat jetzt alle Informationen, die er für einen detaillierten Finanzplan benötigt.

Gegebenenfalls setzt er sich noch einmal mit Ihnen zusammen, um die einzelnen Möglichkeiten zu besprechen. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, die Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand mit einzuarbeiten. Diese sind ein wichtiger Pfeiler Ihrer Finanzierung.

BAFA Förderung 2023 – Der Teil, der nicht über die KfW oder das BAFA abgedeckt ist, wird über Ihre Erspartes oder über einen Bankkredit gedeckt. Auch dazu hat unser Finanzierungsexperte die passenden Hinweise für Sie. Ihre Gesamtfinanzierung wird von Grund auf Hand und Fuß haben.

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und auch noch unvorhergesehene Eventualitäten oder der Jahresurlaub mit der Familie gesichert sind.

Als das dürfen Sie von einer fundierten und kompetenten Beratung erwarten. Und diese bekommen Sie von unserem Finanzierungsexperten.

7.4 Vierter Schritt – Die Sanierungsarbeiten

Die Finanzierung steht, die öffentlichen Zuschüsse durch BAFA oder KfW sind genehmigt und die Bank hat für einen Kredit grünes Licht gegeben.

Es kann losgehen mit den Arbeiten.

Eigenleistungen
An dieser Stelle haben wir noch einen erfreulichen Hinweis für Sie: Grundsätzlich sind Eigenleistungen möglich, denn der Gesetzgeber hat berücksichtigt, dass nicht immer und sofort Handwerksunternehmen zur Verfügung stehen. Deshalb werden mit der neuen Förderungsregelung bei der BAFA-Förderung auch Materialkosten bezuschusst. Die Prüfung der Arbeiten, die Sie selbst durchführen, muss aber trotzdem noch vom zertifizierten Energieberater geprüft und abgenommen werden.

Unsere Handwerkspartner
Bei allen Gewerken, die mit den Arbeiten an der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes in Zusammenhang stehen, können wir auf zuverlässige Handwerksunternehmen zurückgreifen. Das sind Partner, mit denen wir teilweise schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten. Für Sie entfallen damit lästige Ausschreibungen sowie der gesamte organisatorische Aufwand, der bei der Beauftragung von Handwerkern anfällt. Wer damit schon einmal zu tun hatte, weiß, was da auf einen zukommt. Sie müssen keine Termine vereinbaren und sich nicht ärgern, wenn diese nicht eingehalten werden. Die Terminkoordination läuft über uns. Selbstverständlich garantieren wir bei unseren Partner bestmögliche Preise für fachgerechte Handwerksarbeiten.

7.5 Fünfter Schritt – Die Abnahme durch unseren Energieberater

Bei allen Schritten unserer Arbeit für Sie greift ein Rad in das andere. Unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner sind aufeinander abgestimmt und die Kommunikationswege sind kurz und direkt. In jeder Phase der Sanierungsarbeiten kann der Energieberater die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben bestätigen.

Denn er weiß, was die Kollegen arbeiten. Dieses Zusammenspiel ist die Garantie für Ihren reibungslosen Zugang zu Fördergeldern der BAFA und der KfW.

8. Ihre Vorteile der energetischen Sanierung

Abgesehen davon, dass es eine gesetzliche Regelung für die energetische Sanierung Ihrer Immobilie gibt, hat diese auch erhebliche Vorteile für Sie als Eigentümer.

  1. Vorteil 1: Fördermittel
    Da sind zum einen die vielen Fördermittel, die der Gesetzgeber zur Verfügung stellt. In diesem Ausmaß ist das einmalig in der Geschichte. Härtefallregelungen werden verhindern, dass es zu Überforderungen von Immobilienbesitzern kommt.
  2. Vorteil 2: Ersparnis
    Mit der energetischen Sanierung Ihrer Immobilie ist eine wesentliche Ersparnis Ihrer Energiekosten verbunden. Ihre Heizkosten werden stark abnehmen und sich jeden Monat im Geldbeutel bei Ihnen bemerkbar machen
  3. Vorteil 3: Investition in ein gesundes Klima
    Mit einem nachhaltigen Energiekonzept investieren Sie in eine Gesundung des Klimas. Ja, wir können die Welt nicht allein retten. Aber wir können damit anfangen und Vorbild sein.
  4. Vorteil 4: Ihr Haus als Kapitalanlage
    Der Immobilienmarkt unterliegt wie Kapitalanlage gewissen Schwankungen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihr Haus irgendwann einmal zu verkaufen, wird sich der neueste Stand der energetischen Sanierung auf den Verkaufspreis auswirken. Nur so bleibt Ihre Immobilie ein stabiler Pfeiler Ihrer Altersversorgung.

9 . Ihre Zufriedenheit ist Anerkennung und Bestätigung für uns – BAFA Förderung 2023

Wir sind ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Ihre Zufriedenheit mit unserer Arbeit ist unsere Existenzgrundlage. Und wir sind davon überzeugt, dass Sie als unser Kunde nur dann zufrieden sind, wenn die gesamte Sanierung ohne schlaflose Nächte für Sie abläuft.

Deshalb darf es zu keinen schrägen Nachkalkulationen in der Finanzierung kommen. Und zu keinen Rückforderungen der Fördergelder. Die Handwerksarbeiten müssen sauber, termingerecht und zuverlässig ablaufen.

Während der gesamten Dauer der Sanierungsmaßnahmen haben Sie einen direkten Ansprechpartner. Sie müssen keine Telefonlisten wälzen und Ihre Mail erreicht immer diese eine Person – Ihren Ansprechpartner.

Und wenn wir uns nach Abschluss Ihrer energetischen Sanierung irgendwann noch einmal auf der Straße über den Weg laufen und uns dann freundlich begrüßen, haben wir unsere Arbeit gut getan. Darauf freuen wir uns.

BAFA Förderung 2023 – Mit uns als Partner für Ihre energetische Sanierung sind Sie auf der sicheren Seite.