Förderung Biomasseheizung

Förderung Biomasseheizung – Die BAFA-Förderung für Biomasse-Heizanlagen

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Wir beraten Sie in Ihrem Sinne und in Ihrem Interesse optimal.

Streng genommen war das Lagerfeuer der Neandertaler auch eine Biomasseheizung.

Unter Biomasse versteht man die tierischen und pflanzlichen Materialien, die zum Betrieb einer Heizung verwendet werden können.

Inzwischen haben sich mit den Pelletheizungen Heizanlagen entwickelt, die mit etwa 85 Prozent einen sehr hohen Wirkungsgrad erreichen.

Biomasse-Heizungen gibt es als Einzelöfen, die dann aber nur einen Raum erwärmen.

Effektiver sind die Heizanlagen, die bei der Verbrennung einen Wasserspeicher erhitzen, der das Wasser durch Leitungen im gesamten Gebäude verteilt.

Inzwischen gibt es Anlagen, die vollautomatisch Biomasse nachführen, sodass man nicht mehr händisch nachlegen muss.

Meist müssen dann nur noch die Aschereste manuell entsorgt werden.

Biomasseheizung als Einzelöfen oder als Heizanlage

Das Haus mit Biomasse zu heizen, lässt individuellen Spielraum.

Neben dem Klassiker der Holzscheite, gibt es inzwischen auch Holzschnitzel oder Pellets zum Verbrennen.

Aber auch Stroh und bestimmte Getreidearten sowie Pflanzenöle sind Alternativen.

Um beim Umweltgedanken zu bleiben, ist es nur wichtig, dass die Biomasse nachhaltig hergestellt wurde.

Außerdem kann man die Heizung als Einzelöfen oder als Gesamtanlage installieren.

Beide Versionen haben ihre Vorzüge und letztendlich entscheidet sich dies an der Frage, was man mit der Heizung erreichen möchte. Der abendliche Blick in das lodernde Feuer des Kaminofens hat auch seinen Reiz.

Wir haben die kompetente Beratung für die Förderung durch die BAFA

Auch bei der Biomasseheizung sind Sie bei uns an der richtigen Stelle für die Förderungsberatung.

So erfüllt die Biomasseheizung nur in Verbindung mit einer Wärmepumpe oder einer Solarheizung die Förderbedingungen. Dann wird sie mit bis zu 35 Prozent gefördert. Auch hier gibt es noch 5 Prozent obendrauf, wenn ein zertifizierter Energieberater den individuellen Sanierungsplan erstellt. Und auch der 20-prozentige Steuerbonus wird gewährt.

Gerade wegen dem erforderlichen Parallelbetrieb mit einer anderen Heizanlage sollten Sie sich beraten lassen. Dabei können schnell einmal ein paar wichtige Kriterien übersehen werden und die Förderung gefährden.