Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin

Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen dienen zunächst dem Werterhalt einer Immobilie. Aber der Wert kann dadurch auch gesteigert werden. Darüber hinaus wird durch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch die Wohnqualität gesteigert. Entsprechend wollen Vermieter nach einer erfolgten Sanierung die Mietkosten entsprechend anpassen.

Besonders gut ersichtlich wird das anhand einer energetischen Sanierung. Schließlich profitiert der Mieter unmittelbar von der Sanierungsmaßnahme durch die jetzt fallenden Energiekosten. Daher wird der Vermieter unmittelbar nach den Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung einleiten – die sogenannte Modernisierungsmieterhöhung.

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin: Bis zu 11 Prozent p. a. der Kosten der energetischen Sanierung als Mieterhöhung

Diese Mieterhöhung darf bis zu 11 Prozent der Modernisierungs- oder Sanierungskosten betragen. Bei Modernisierungskosten von 1.000 Euro wären also 9,17 Euro (1.000 / 100 x 11 % / 12 Monate) monatliche Mieterhöhung gerechtfertigt. Nun werden aber die meisten Sanierungen und Modernisierungen deutlich über 1.000 Euro ausmachen.

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin

Durchschnittlich betragen die Sanierungskosten, die in Deutschland bei einer energetischen Sanierung anstehen, rund 30.000 Euro. Demzufolge wäre das eine deutliche Mieterhöhung um satte 275 Euro pro Monat. Auch diese Mieterhöhung ist gerechtfertigt und Mieter können sich nicht dagegen wehren, solange alles korrekt ist.

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin – Das darf nicht in die Modernisierungsmieterhöhung

Nicht korrekt wäre die Mieterhöhung, wenn darin auch Instandhaltungskosten enthalten wären, denn für Reparaturen muss der Vermieter aufkommen. Beispiel: bislang waren doppelte Isolierfenster verbaut, nun hat der Vermieter dreifache Wärmedämmfenster verbauen lassen. Als energetische Sanierungsmaßnahme darf nur die Differenz zwischen doppelten Isolierglasfenstern und dreifachen Wärmedämmfenstern berechnet werden. Allerdings hat sich 2013 geändert, dass der Vermieter dies nicht mehr korrekt nachrechnen muss, sondern auch schätzen darf.

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin: Wenn der aktuelle Mietspiegel überstiegen wird

Liegen die Mieten außerdem nach dieser Modernisierungsmieterhöhung über dem aktuellen Mietniveau, dürfen so lange keine Mieterhöhungen mehr vorgenommen werden, bis das Mietniveau wieder höher als die aktuelle Miete liegt.

Fällig wird die Mieterhöhung für energetische Sanierungen, drei Monate, nachdem der Vermieter unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Form die Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt hat. Allerdings wird dem Mieter auch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

Energetische Sanierung Mieterhöhung Berlin: Mieter als auch Vermieter sollten sich über die Vorgehensweise bei einer Modernisierungsmieterhöhung informieren

Außerdem müssen die Mieter drei Monate vor der Umsetzung der Modernisierung oder der energetischen Sanierung über diese informiert werden. Dazu gehört auch, dass der Zeitraum der Modernisierung angegeben wird. Für Mieter ist es auf jeden Fall anzuraten, die Modernisierungsmieterhöhung zunächst einem Experten vorzulegen.

Ebenso sollte sich der Vermieter erkundigen, wie er die Mieterhöhung konkret umsetzen muss. Kommt es dabei zu Fehlern, muss der Mieter die Erhöhung nicht akzeptieren und der Vermieter darf sie nicht fordern. Jedoch kann der Vermieter die Modernisierungsmieterhöhung dann formell verbessern und erneut zustellen.