Sanierung Altbau Bauantrag Berlin

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin

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Sanierung Altbau Bauantrag Berlin

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin

Für viele Altbauten schmieden die Besitzer Sanierungspläne, ohne sich groß Gedanken um die amtliche Obrigkeit und die Baugesetzgebung Gedanken zu machen.

In vielen Fällen ist das auch legitim, doch gibt es auch zahlreiche Sanierungsvorhaben, die schnell die genehmigungs- und bauanzeigenfreie Zone überschreiten.

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin: Der Bauantrag bei der Sanierung eines Altbaus

Wer dann seine Sanierungsvorhaben dennoch ohne Baugenehmigung oder Bauanzeige umsetzt, spielt ein riskantes Spiel.

Läuft es glimpflich ab, kann eine Baugenehmigung im Nachhinein beantragt werden.

Schlimmstenfalls kann es aber ebenso sein, dass Sie die komplette Sanierungsmaßnahme rückbauen müssen.

Haben sich aus der nicht durchgeführten Baugenehmigungspflicht bei einer Altbausanierung sogar noch andere dadurch in die Illegalität gerückte Aktivitäten ergeben, kann es sogar noch drastischer werden.

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin: Baugenehmigung und Bauanzeige bei Altbausanierungen in Berlin und Brandenburg

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin

Mit unserem erfahrenem Sanierungs Team  sanieren, modernisieren und renovieren wir seit rund 40 Jahren in Berlin und Brandenburg.

Neben dem fundierten Fachwissen bedeutet das vor allem einen enormen Erfahrungsschatz.

Daraus können wir auch viele Sanierungsvorhaben sofort danach beurteilen, ob nun eine Baugenehmigung bzw. eine Bauanzeige notwendig ist oder nicht.

Selbstverständlich können Sie sich daher auch gerne direkt an uns wenden, wenn Sie entsprechende Anliegen zu Baugenehmigungen oder Bauanzeigen bei Sanierungen oder Modernisierungen eines Altbaus in Brandenburg oder Berlin haben.

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin: Viele, aber nicht alle Sanierungsmaßnahmen sind baugenehmigungsfrei

Viele Sanierungsarbeiten, die an Altbauten durchgeführt werden, sind wie auch bei anderen Gebäuden genehmigungsfrei.

Problematisch wird es in Bezug auf baubehördliche Auflagen, die sich in der Regel aus dem jeweils gültigen Bebauungsplan ableiten lassen.

Hier sind es insbesondere Bauhöhen (First- und Traufhöhen), aber auch Baulinien, die den Grundriss eines Gebäudes begrenzen.

Ebenso können Sanierungen am Altbau dazu führen, dass auch an der Fassade oder dem Dach Veränderungen vorgenommen werden.

Auch hier besteht teilweise eine Baugenehmigungs- bzw. Bauanzeigenpflicht.

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin: Besonderheiten im Innern Ihres Altbaus

Im Innern von Gebäuden können Sie allerdings ebenso wenig so beim Sanieren vorgehen, wie Sie sich das vorstellen.

Tragende oder aussteifende Bauteile dürfen nicht ohne Weiteres bei der Sanierung oder Modernisierung von Ihnen entfernt werden.

Sie verändern hier die Statik, was extreme Sicherheitsauswirkungen auf die Statik haben kann.

Aber auch der Ausbau von Keller und Dachgeschoss im Rahmen einer Sanierung kann zu Problemen führen.

Insbesondere, wenn Sie eine solche Kellerwohnung vermieten möchten.

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin: Ausbau einer Kellerwohnung mit anschließendem Vermieten

Dann müssen die Fensterflächen und auch andere Maße des Kellers mit den Vorschriften in Übereinstimmung gebracht werden, dass hier überhaupt eine Wohnraumnutzung erfolgen kann.

Würden Sie im Rahmen Ihrer Altbausanierungen eine solche Kellerwohnung, die nicht genehmigt wurde, sogar noch vermieten, könnte Ihnen hier ebenfalls großer Ärger erwachsen.

Schließlich können Sie diese Einnahmen offiziell auch nicht versteuern, da Sie ja auch nicht vermieten können – theoretisch.

Infolgedessen wäre das dann sogar Steuerhinterziehung.

Sanierung Altbau Bauantrag Berlin – Absolut ernst zu nehmend: Verstöße gegen den Denkmalschutz inklusive fehlender Bauanzeigen

Das dürfte aber wohl bei den meisten Verstößen eher die Ausnahme sein.

Was dagegen deutlich öfter bei Altbau Sanierungen zu sehen ist, dass Auflagen vom Denkmalschutz ignoriert werden.

Allerdings müssen Sie auch viele scheinbar harmlose Sanierungsabreiten erst mit der Denkmalsschutzbehörde abklären.

Dann müssen diese Maßnahmen auch noch entsprechend geklärt werden.

Selbst das Ersetzen von Türen (historisch, handgeschnitzt) gegen moderne Kunststofftüren kann Ihnen hier untersagt werden.